Nahestehende Personen nach IAS 24
Die Tochtergesellschaften und die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG gelten als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24. Die Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands sind im Anhang erläutert.
Mit der Douglas Unternehmensgruppe wurden im Rahmen bestehender Mietverträge Einnahmen im Geschäftsjahr in Höhe von 6.248 T€ (i. Vj. 5.731 T€) erzielt.
Die Honorare für Dienstleistungsverträge mit der ECE Unternehmensgruppe beliefen sich auf 18.846 T€ (i. Vj. 31.984 T€). Demgegenüber standen Einnahmen aus Mietverträgen mit der ECE-Unternehmensgruppe in Höhe von 4.674 T€ (i. Vj. 3.815 T€).
Die Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit nahestehenden Personen erfolgten zu marktüblichen Konditionen.
Hamburg, 20. April 2010
Deutsche EuroShop AG
Der Vorstand
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| Claus-Matthias Böge | Olaf G. Borkers |

