Steuerliche Überleitungsrechnung
Die Ertragsteuern im Berichtsjahr in Höhe von 5.711 T€ leiten sich wie folgt von einem erwarteten Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte. Dabei wurde mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag gerechnet.
| in T€ | 2009 | 2008 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 40.079 | 86.934 |
| Theoretische Ertragsteuer 15,825 % | -6.343 | -13.757 |
| Steuersatzunterschiede bei ausländischen Konzernunternehmen | -656 | -1.906 |
| Aperiodischer Steueraufwand Ausland | 0 | -2.601 |
| Steuerfreie Erträge | 906 | 0 |
| Abweichende inländische Steuer | -33 | -52 |
| Auflösung wegen Steuersatzreduzierung Ausland | 199 | 0 |
| Übrige | 216 | 198 |
| Tatsächliche Ertragsteuer | -5.711 | -18.118 |
Die Deutsche EuroShop AG ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und unterliegt mit ihrem Gewerbeertrag der Gewerbesteuer.
Allerdings erfüllt die Deutsche EuroShop AG seit 2003 die Voraussetzungen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Der beschriebene Tatbestand führt dazu, dass bisher keine nennenswerten Gewerbesteuerzahlungen geleistet wurden.
Gegenwärtig fällt Gewerbesteuer nur auf die nicht im Rahmen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung begünstigten Erträge, wie zum Beispiel Zinserträge an. Im laufenden Jahr sind Gewerbesteueraufwendungen in Höhe von 33 T€ im tatsächlichen Steueraufwand enthalten.
Der Effekt aus steuerfreien Erträgen resultiert aus der Erfassung des für steuerliche Zwecke nicht relevanten negativen Unterschiedsbetrages nach IFRS 3 aus dem Erwerb der Anteil an der Objekt City-Point Kassel GmbH & Co. KG.
Im Geschäftsjahr 2009 ergibt sich ein effektiver Ertragsteuersatz von 14 % (Vorjahr 21 %).

