Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die folgenden Standards und Interpretationen bzw. Änderungen an diesen, die im Geschäftsjahr 2009 erstmals anzuwenden waren, hatten keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns:
- IFRS 8 – Geschäftssegmente (seit 1.1.2009)
- IAS 1 rev. 2007 – Darstellung des Abschlusses (seit 1.1.2009)
- IAS 23 rev. 2007 – Fremdkapitalkosten (seit 1.1.2009)
- IFRS 1 und IAS 27 – Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen (Änderungen zu IFRS 1 und IAS 27) (seit 1.1.2009)
- IFRS 2 – Ausübungsbedingungen und Annulierungen (Änderung des IFRS 2) (seit 1.1.2009)
- IFRS 7 – Angaben (Änderung zu IFRS 7) (seit 1.1.2009)
- IAS 32 und IAS 1 – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen Änderungen an IAS 32)(seit 1.1.2009)
- IAS 39 und IFRS 7 – Umgliederung finanzieller Vermögenswerte (Änderungen an IAS 39) (seit 1.7.2008)
- Annual Improvements 2008 – Verbesserungen diverser Standards (seit 1.1.2009)
- IFRIC 13 – Kundenbindungsprogramme (seit 1.7.2008)
- IFRIC 15 – Verträge über die Errichtung von Immobilien (seit 1.1.2009)
- IFRIC 16 – Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (seit 1.10.2008)
Mit dem in 2007 überarbeiteten IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ wurde eine geänderte Terminologie einschließlich veränderter Bezeichnungen für die Bestandteile des Konzernabschlusses sowie Änderungen hinsichtlich der Art der Darstellung und seines Inhalts eingeführt. Aufgrund der Änderungen des IAS 1, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden sind, wurde die Darstellung des Konzernabschlusses angepasst.
Der IASB hat am 5. März 2009 Änderungen zu IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ veröffentlicht. Die Änderungen tragen den Titel „Improving Disclosures about Financial Instruments – Amendments to IFRS 7“. Die Änderungen des IFRS 7 betreffen Angaben zur Ermittlung des beilzulegenden Zeitwerts sowie zu Angaben des Liquiditätsrisikos. Die Angaben zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden dahingehend spezifiziert, dass eine tabellarische Aufgliederung für jede Klasse von Finanzinstrumenten anhand einer dreistufigen „Fair Value-Hierarchie“ eingeführt und der Umfang der Angabepflichten darüber hinaus erweitert wird. Hierbei wird zwischen drei Bewertungskategorien unterschieden:
Level 1: Auf der ersten Ebene der „Fair Value-Hierarchie“ werden die beizulegenden Zeitwerte anhand von öffentlich notierten Marktpreisen bestimmt, da auf einem aktiven Markt der bestmögliche objektive Hinweis für den beizulegenden Zeitwert eines finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeiten beobachtbar ist.
Level 2: Wenn kein aktiver Markt für ein Instrument besteht, bestimmt ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert mithilfe von Bewertungsmodellen. Zu den Bewertungsmodellen gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Verwendung der Discounted Cash-Flow Methode oder von Optionspreismodellen. Der beizulegende Zeitwert wird auf Grundlage der Ergebnisse einer Bewertungsmethode geschätzt, die im größtmöglichen Umfang Daten aus dem Markt verwendet und so wenig wie möglich auf unternehmensspezifischen Daten basiert.
Level 3: Den auf diese Ebene verwendeten Bewertungsmodellen liegen auch nicht am Markt beobachtbare Parameter zugrunde.
In 2009 hat das IASB Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, die im Konzernabschluss für diesen Zeitraum noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.
- IFRS 1 rev. 2008 – Erstmalige Anwendung der IFRS (seit 1.7.2009)
- IFRS 3 rev. 2008 – Unternehmenszusammenschlüsse (seit 1.7.2009)
- IFRS 5 – Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche – Annual Improvements (seit 1.7.2009)
- IAS 27 rev. 2008 – Konzern- und Einzelabschlüsse (seit 1.7.2009)
- IAS 39 – Geeignete Grundgeschäfte – Änderung des IAS 39 (seit 1.7.2009)
- IFRIC 17 – Sachdividenden an Eigentümer (seit 1.7.2009)
- IFRIC 18 – Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden (für Transfers nach dem 1.7.2009)
- IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung (seit 1.1.2010)
- IAS 32 – Finanzinstrumente: Darstellung (seit 1.2.2010)
- IAS 24 – Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (ab 1.1.2011)
- IFRS 9 – Finanzinstrumente: Angaben (ab 1.1.2013)
- IFRIC 9 und IAS 39 – Eingebettete Derivate (seit 1.7.2009)
- IFRIC 14 – IAS 19: Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung (ab 1.1.2011)
- IFRIC 19 – Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente (ab 1.7.2010)
- Annual Improvements 2009 – Änderungen an 12 Standards und Interpretationen (ab 1.1.2010)
Die Umsetzung der in 2009 noch nicht anzuwendenden Verlautbarungen erfolgt im Jahr der erstmalig verpflichtenden Anwendung. Die Änderungen des IFRS 3 und des IAS 27 werden erstmalig auf Unternehmenszusammenschlüsse und Transaktionen mit Tochterunternehmen, die im Geschäftsjahr 2010 stattfinden, angewendet. Aus der erstmaligen Anwendung der aufgeführten Änderungen wird nach jetziger Einschätzung keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss erwartet.

